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Allgemeine Reisebedingungen
von Cheetah Tours & Safaris cc

1) Abschluss des Reisevertrags:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch Cheetah Tours & Safaris cc zustande. Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden auf diese Folge auf der Reisebestätigung besonders hinzuweisen. Die Reisebestätigung gilt für alle vom Kunden angemeldeten Personen. Der anmeldende Kunde haftet für die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen der durch ihn angemeldeten Personen.

 

2) Anzahlung und Bezahlung:

Mit der Komplettbestätigung werden 20% nicht erstattbare Anzahlung des Reisepreises fällig (bei Selbsfahrtertouren, geführten Rundreisen und Flugsafaris). Die Differenz ist zahlbar bis 30 Tage vor Reisebeginn. Buchungen die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn gemacht werden, sollten sogleich voll gezahlt werden. Alle Bankspesen sind zu Lasten des Auftraggebers.

 

Kontoinhaber:  Cheetah Tours & Safaris cc

Bank: Nedbank Namibia 

Kontonummer (IBAN):  1100 0029 639

Bankleitzahl: 461609

SWIFT (BIC): NEDSNANX

Windhoek, Republic of Namibia

3) Reisepreise:

Diese werden für jede Reise bei Buchung ausdrücklich seitens Cheetah Tours & Safaris cc bestätigt. Tarif- und Wechselkursänderungen bleiben jedoch jederzeit vorbehalten. Die Preise werden auch von der Mehrwertsteuer und den Benzinpreisen beeinflusst, und könnten daher von Zeit zu Zeit geändert werden müssen.

 

4) Leistungen:

Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen von Cheetah Tours & Safaris cc sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind von Cheetah Tours & Safaris cc ausdrücklich zu bestätigen.

 

5) Änderung und Neugestaltung des Reiseverlaufs:

Cheetah Tours & Safaris cc behält sich das Recht vor umständehalber eine Routen- oder Arrangementänderung durchzuführen oder gleichwertigen Ersatz anzubieten. Das Unternehmen verfügt über 8-Sitzer Kleinbusse und 5-Sitzer Geländewagen und behält sich das Recht vor entsprechend der jeweiligen Gruppengröße ein Fahrzeug einzusetzen. Alle Fahrzeuge sind mit Klimaanlagen ausgestattet.

 

6) Rücktritt durch den Reisenden:

Bei Buchungsauftrag fällt eine CTS Bearbeitungsgebühr von N$ 150,00 pro gebuchter Leistung an. Diese wird auf ein abgeschlossenes Tourpaket angerechnet. Diese Bearbeitungsgebühr, die über die normalen Stornierungsgebühren hinausgeht, wird bei einer Stornierung einbehalten.

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Cheetah Tours & Safaris cc in Windhoek. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Cheetah Tours & Safaris cc von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich:

 

Ab Buchungsbestätigung:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 20 % des Reisepreises

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 30 % des Reisepreises

Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 50 % des Reisepreises

Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 60 % des Reisepreises

Bis zum 07. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 75 % des Reisepreises

Ab dem 06. Tag vor Reiseantritt:  Maximal 100 % des Reisepreises

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn 100 % des Reisepreises

 

Die endgültige Höhe des Ersatzanspruches richtet sich in allen Fällen nach den Kosten, die eingespart werden können, sowie danach, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann. Sie können aber die vorgenannten Sätze auch im ungünstigsten Fall nicht übersteigen.

 

Wünscht der Kunde nach zugegangener Reisebestätigung durch Cheetah Tours & Safaris cc die Umbuchung bestimmter Leistungen, entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Bei anderweiten geringfügigen Änderungen ist Cheetah Tours & Safaris cc berechtigt, pro Umbuchungsvorgang N$ 200,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der rechtzeitigen Mitteilung an Cheetah Tours & Safaris cc. Der Veranstalter kann jedoch dem Wechsel der Person des Ersatzreisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung, die nicht im Reisepreis inbegriffen ist.

 

7) Nicht in Anspruch genommene Leistung:

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8) Verantwortung:

Cheetah Tours & Safaris cc genießt umfassenden Versicherungsschutz in Form von Vollkasko- und Haftpflichtversicherungen, welche auch Fahrgäste einbeziehen. Das Unternehmen Cheetah Tours & Safaris cc und Reisebüros, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, handeln in allen Fällen nur in ihrer Eigenschaft als Mittler für den Fahrgast und übernehmen daher keinerlei Verantwortung für irgendwelche Verzögerungen, Verluste oder Schäden, ganz gleich aus welchem Grund.

 

Alle Reisen sind den Bedingungen der Luftfahrtgesellschaften, Hotels, Restaurants und anderen Unternehmen, Firmen oder Einzelpersonen unterworfen. Cheetah Tours & Safaris cc nebst seinen Angestellten und Mittlern macht ausdrücklich zur Bedingung nicht verantwortlich gehalten zu werden und von jeder Verpflichtung freigestellt zu sein im Falle von Verlust, Schädigungen, Unfallverletzung, Verzögerung oder irdendeiner Unannehmlichkeit, die einer Person oder ihrem Gepäck zustoßen mag, ob durch Nachlässigkeit seitens des Unternehmers, seiner Mitarbeiter oder Mittler oder anderer Personen die für das Unternehmen tätig sind oder durch welche Umstände auch immer.

 

Alle fahrplanmäßigen und unfahrplanmäßigen Reisen sowie Mietregelungen, Reiserouten, Reisearrangements, Hotelunterkünfte u.s.w. können jederzeit ohne vorherige Mitteilung geändert oder storniert werden, wenn aus welchimmer Grund nach Gutdünken des Unternehmens eine solche Änderung oder Streichung wünschenswert, zweckmäßig oder notwendig ist; insbesondere auch was die Leistungen oder ungünstigen Umstände der Vertragspartner von Cheetah Tours & Safaris cc wie Hotels, Restaurants, Transportunternehmen oder anderen Instanzen anbetrifft.

 

9) Gepäck:

20 kg Gepäck ist frei. Das wären etwa ein Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person. Das Gepäck muss deutlich gekennzeichnet sein. Trotz aller Sorgfalt kann Cheetah Tours & Safaris cc keine Verantwortung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck übernehmen. Der Abschluss einer privaten Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

 

10) Visa, Gesundheits- und Einreisebestimmungen:

Reisebüros und die Reisenden werden gebeten dafür zu sorgen, dass gültige diesbezügliche Bestimmungen erfüllt werden. Cheetah Tours & Safaris cc übernimmt keine Verantwortung für Dokumente, die nicht in Ordnung sind.

 

11) Anreise:

Fahrgäste sollten 30 Minuten vor der Abfahrt am Abreiseort sein. Es kann nicht auf verspätete Fahrgäste gewartet werden. Cheetah Tours & Safaris cc übernimmt keine Verantwortung für Fahrgäste, die den Anschluss verpassen. Wenn möglich, melden Sie sich bitte bei Ankunft in Windhoek im Büro von Cheetah Tours & Safaris cc.

 

12) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

13) Gerichtsstand:

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

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